LG Scooter 4023 BUS Krankenfahrstuhl für Bus und Bahn



Wisking
LG-4023-B

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Mit Zulassung für Busse und Bahnen Mit wenigen Handgriffen zerlegbar (Kofferraum)... mehr
Produktinformationen "LG Scooter 4023 BUS Krankenfahrstuhl für Bus und Bahn"

Mit Zulassung für Busse und Bahnen

  • Mit wenigen Handgriffen zerlegbar (Kofferraum)
  • Vorwärts- und Rückwärtsgang via Wippe bedienbar
  • Besonders kleiner Wendkreis
  • Mit 2 Rückspiegel u. abnehmbaren Frontkorb
  • Geringes Gewicht (32 kg ohne Sitz und ohne Akku)
  • Individuell einstellbare Lenksäule
  • Mit wenigen Handgriffen zerlegbar (Kofferraum)
  • Schnell herausnehmbare Batteriebox
  • USB Handy Ladebuchse
  • Entspricht den ÖPNV Beförderungsrichtlininen
Datentabelle
Farbe Rot / Silber
Motorleistung 250 W
Batterie 12 V / 20 Ah *2
Geräterahmen Stahl
Ladegerät 24 V / 2 A
Ladezeit 6 - 8 Std.
Vorderräder 22,9 cm
Hinterräder 22,9 cm
Steigfähigkeit in Grad 12°
Vollfederung Nein
StVZO Nein
Wenderadius 1,65 m
Bodenfreiheit 10 cm
Max. Geschwindigkeit
(Vorwärts)
6 / 8 km/h
Max. Geschwindigkeit
(Rückwärts)
2 - 5 km/h
Zertifikate EMC 72/245/EG CE + EN12184
Max. Reichweite pro Ladung * 20 +/- 5 km *
Gewicht 62 kg
Max. Tragfähigkeit
(Gewicht)
90 kg
Länge 110 cm
Breite 51 cm
Höhe 98 cm

* abhängig von Körpergewicht und Fahrverhalten

 

Leises und kraftvolles Elektromobil. Fahrbar ohne Führerschein auf Straßen, am Fahrbahnrand, auf Radstreifen, Radwegen, Trottoirs und Einkaufspassagen - ohne Helmpflicht und ohne Sicherheitsgurt.

Dieses Elektromobil hat eine offizielle Bus und Bahn Zulassung, weil es die gesetzlichen Auflagen zur Mitnahme im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) erfüllt.

 Folgende vorgeschriebene Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien erfüllt der L&G Scooter 4023BUS:

  • max. Gesamtlänge von 1200 mm • 4-rädriges Fahrzeug
  • Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung): 300 kg
  • Zulassung für auf dem E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein‐ und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
  • Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus

Voraussetzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des E-Scooters:

  • Die Mitnahmeregelung gilt vorrangig für schwerbehinderte Menschen mindestens mit Merkzeichen „G“
  • Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen die, die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen
  • Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer soll selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können
  • Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer muss sowohl die zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und bei Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen

 

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