LG Scooter 4023 BUS Krankenfahrstuhl für Bus und Bahn
Hersteller: | Wisking |
Artikel-Nr.: | LG-4023-B |
1.797,97 €
2.102,14 €
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Mit Zulassung für Busse und Bahnen
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Produktinformationen "LG Scooter 4023 BUS Krankenfahrstuhl für Bus und Bahn"
Mit Zulassung für Busse und Bahnen
- Mit wenigen Handgriffen zerlegbar (Kofferraum)
- Vorwärts- und Rückwärtsgang via Wippe bedienbar
- Besonders kleiner Wendkreis
- Mit 2 Rückspiegel u. abnehmbaren Frontkorb
- Geringes Gewicht (32 kg ohne Sitz und ohne Akku)
- Individuell einstellbare Lenksäule
- Mit wenigen Handgriffen zerlegbar (Kofferraum)
- Schnell herausnehmbare Batteriebox
- USB Handy Ladebuchse
- Entspricht den ÖPNV Beförderungsrichtlininen
Datentabelle | |
Farbe | Rot / Silber |
Motorleistung | 250 W |
Batterie | 12 V / 20 Ah *2 |
Geräterahmen | Stahl |
Ladegerät | 24 V / 2 A |
Ladezeit | 6 - 8 Std. |
Vorderräder | 22,9 cm |
Hinterräder | 22,9 cm |
Steigfähigkeit in Grad | 12° |
Vollfederung | Nein |
StVZO | Nein |
Wenderadius | 1,65 m |
Bodenfreiheit | 10 cm |
Max. Geschwindigkeit (Vorwärts) |
6 / 8 km/h |
Max. Geschwindigkeit (Rückwärts) |
2 - 5 km/h |
Zertifikate EMC 72/245/EG | CE + EN12184 |
Max. Reichweite pro Ladung * | 20 +/- 5 km * |
Gewicht | 62 kg |
Max. Tragfähigkeit (Gewicht) |
90 kg |
Länge | 110 cm |
Breite | 51 cm |
Höhe | 98 cm |
* abhängig von Körpergewicht und Fahrverhalten
Leises und kraftvolles Elektromobil. Fahrbar ohne Führerschein auf Straßen, am Fahrbahnrand, auf Radstreifen, Radwegen, Trottoirs und Einkaufspassagen - ohne Helmpflicht und ohne Sicherheitsgurt.
Dieses Elektromobil hat eine offizielle Bus und Bahn Zulassung, weil es die gesetzlichen Auflagen zur Mitnahme im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) erfüllt.
Folgende vorgeschriebene Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien erfüllt der L&G Scooter 4023BUS:
- max. Gesamtlänge von 1200 mm • 4-rädriges Fahrzeug
- Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung): 300 kg
- Zulassung für auf dem E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
- Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein‐ und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
- Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus
Voraussetzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des E-Scooters:
- Die Mitnahmeregelung gilt vorrangig für schwerbehinderte Menschen mindestens mit Merkzeichen „G“
- Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen die, die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen
- Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer soll selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können
- Die E-Scooter-Nutzerin bzw. der E-Scooter-Nutzer muss sowohl die zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und bei Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen
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